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Beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegen seine Kunden fortlaufend an ein Factoring-Institut.
Auf diese Weise erhält das Unternehmen sofortige Liquidität unmittelbar aus seinen Außenständen. Der Factor prüft vor Vertragsabschluss und fortlaufend die Bonität der Abnehmer und übernimmt im Rahmen eines vereinbarten Limits das volle Ausfallrisiko.

Neben sofort zur Verfügung stehender Liquidität bietet Factoring unter anderem unternehmerisches Wachstum statt hoher Außenstände oder verlässliche und sichere Finanzplanung ("umsatzkongruente/mitwachsende Finanzierung") sowie größeren finanziellen Handlungsspielraum. Schauen Sie hier welche weiteren Vorteile Factoring bietet…

Factoring-Unternehmen unter Aufsicht
Unternehmen, die Factoring im Sinne vom § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG in einem erlaubnispflichtigen Umfang erbringen, sind seit dem 25.12.2008 erlaubnis- und aufsichtspflichtige Finanzdienstleistungsinstitute. Sie sind daher einer eingeschränkten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank unterworfen.

Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit ist von zentraler Bedeutung für die zukunftsfähige Finanzierung von Unternehmen. Der Deutsche Factoring-Verband e.V. und seine Mitglieder befassen sich daher eingehend mit dem Themenbereich Nachhaltigkeit und seinen vielfältigen Auswirkungen und Konsequenzen auf das Factoring.