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Im Rahmen einer Insolvenz sind Gläubiger absonderungsberechtigt, deren Forderungen durch ein Recht an einem zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstand gesichert sind, während Gegenstände, die nicht dem Schuldner gehören, über die Aussonderung herausverlangt werden können.

Abtretung meint die Übertragung einer Forderung von einem abtretenden Gläubiger (Zedent) an einen neuen Gläubiger bzw. Abtretungsempfänger (Zessionar). Die Abtretung von Forderungen erfolgt im Factoring regelmäßig im Factoring-Vertrag zwischen dem Factoring-Kunden und dem Factor.

Grundsätzlich sind Forderungen im Wege der Abtretung übertragbar. Allerdings kann dies durch Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner ausgeschlossen werden. In Deutschland ist im Factoring aufgrund der Regelung in § 354a HGB eine Abtretung dennoch grundsätzlich wirksam, wenn das Rechtsgeschäft für beide Parteien ein Handelsgeschäft darstellt.

 

Der Factoring-Kunde liefert seine Waren oder Dienstleistungen an seine Debitoren aus und erstellt diesen dafür Rechnungen, welche regelmäßig eine Anzeige über die Abtretung der Forderung zugunsten des Factors beinhalten und den Debitor verpflichten, auf das vom Factor angegebene Konto zu zahlen. Hiervon wird beim stillen Factoring eine Ausnahme gemacht.

Unter einer Abzugsquote versteht man einen prozentualen Sicherheitseinbehalt für mögliche auftretende Wertminderungen des vom Factor angekauften Forderungsbestandes durch nachträglich erteilte Gutschriften, Rabatte, Boni, Skonti u. a.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Grundlage eines zwischen einem Factoring-Kunden und einem Factor abgeschlossenen Factoring-Vertrages.

Auf der Aktivseite der Bilanz werden alle Vermögenswerte eines Unternehmens verzeichnet. Diese werden nach dem Grad der Liquidität gegliedert und enthalten auch Forderungen des Unternehmens gegen dessen Debitoren.

Durch den Einsatz von Factoring erfolgt ein Aktivtausch in der Bilanz eines Factoring-Kunden: Forderungen gegen Geld. Die Forderungen werden aus der Bilanz des Kunden in die Bilanz des Factors übertragen. Hierdurch kann der Factoring-Kunde Liquidität gewinnen. Alternativ kann eine Rückführung von Lieferanten- oder Bankverbindlichkeiten erfolgen, wodurch dann eine Bilanzverkürzung erreicht werden kann.

Im Factoring-Vertrag verpflichtet sich der Factoring-Kunde gegenüber dem Factor, sämtliche zukünftig entstehenden Forderungen aus Lieferung und Leistung gegen Debitoren, oder auch nur bestimmte Teile hiervon (Ausschnitts-Factoring), zum Ankauf anzubieten.

Im Rahmen des Factoring-Vertrages wird regelmäßig der Ankauf von Forderungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Debitoren geregelt.

Ausfallrisiko ist das Risiko des teilweisen oder vollständigen Forderungsverlustes wegen Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners (Debitors).

Der Factor übernimmt beim echten Factoring das Ausfallrisiko regelmäßig zu hundert Prozent regresslos (Delkredere).

Beim Ausschnitts-Factoring verkauft ein Factoring-Kunde nur einen Teil („Ausschnitt“) seiner Forderungen gegen Debitoren, beispielsweise nur Forderungen gegen bestimmte Abnehmergruppen oder nur aus bestimmten Produkten und/oder Dienstleistungen.

Außenstände, also die noch nicht fälligen Forderungen eines Unternehmens, sind betriebswirtschaftlich gesehen „totes Kapital“, welches sich mit Hilfe von Factoring, also dem Verkauf von Forderungen, in Liquidität umwandeln lässt.

In der Insolvenz kann derjenige Gläubiger, der geltend machen kann, dass sich in der Insolvenzmasse Gegenstände befinden, die ihm selbst und nicht dem Schuldner gehören, Herausgabe hiervon gem. § 47 Insolvenzordnung (InsO) verlangen. Gegenstand des entsprechenden Aussonderungsanspruches kann eine aussonderungsfähige Sache, ein entsprechendes Recht oder auch eine Forderung sein. Zur Aussonderung berechtigen u. a. Forderungen, die im Rahmen des echten Factoring von einem Factoring-Kunden an einen Factor abgetreten wurden.

Der Factor zahlt nach Ankauf der Forderungen in der Regel 80 bis 90 Prozent des Rechnungsbetrags aus. Die Restsumme (Abzugsquote) dient als Sicherheitseinbehalt und wird unverzüglich nach Zahlung durch den Debitor oder Eintritt des Delkrederefalles vom Factor überwiesen.

„Business to Business“ meint den Ankauf von Forderungen von Unternehmern (vgl. § 14 BGB) gegen andere Unternehmen, im Unterschied zu B2C-Factoring.

Diese aus dem Englischen ("Business to Consumer") kommende Bezeichnung meint Factoring von Forderungen von Unternehmern gegenüber privaten Konsumenten, vgl. § 13 BGB, im Unterschied zu B2B-Factoring.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt und kontrolliert alle Bereiche des aufsichtspflichtigen Finanzwesens in Deutschland, also u.a. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, zu denen auch Factoringunternehmen gehören.

Eine Bankauskunft von Kreditinstituten enthält Feststellungen zu Zahlungsfähigkeit, Bonität und wirtschaftlichen Verhältnissen des Angefragten.

Als Reaktion auf die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise nach 2007 erarbeitete der Basler Ausschuss der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich ein Reformpaket zu Basel II, welches vor allem eine Erhöhung der Qualität, Konsistenz und der Transparenz des Eigenkapitals von insbesondere Kreditinstituten vorsieht. In der Europäischen Union erfolgt die Umsetzung von Basel III durch das sog. CRD IV-Paket, welches aus einer Verordnung (CRR) und einer Richtlinie (CRD IV) besteht und ab 2014 stufenweise in Kraft getreten ist. Zur Umsetzung des CRD-IV-Paketes in Deutschland wurde u.a. das KWG geändert und ergänzt.

Factoring-Kunden verkaufen ihre Forderungen gegen ihre Debitoren an Factoring-Institute. Da diese das zugrunde liegende Geschäft zwischen den Parteien und zu den Forderungen nicht näher kennen können, übernehmen Factoring-Kunden regelmäßig die Haftung für die Verität, also für den rechtlichen Bestand der Forderung, und haben dem Factor dafür einzustehen, dass die veräußerten Forderungen tatsächlich bestehen und keine oder nur bekannte Mängeleinreden gegen die Forderungen geltend gemacht werden können. Diese Bestandshaftung ist streng zu trennen von der Haftung für die Bonität des Debitors.

Bilanz meint die Aufstellung von Herkunft und Verwendung vom Kapital eines Unternehmens in Form der Gegenüberstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten.

Der Begriff Bilanzverkürzung bezeichnet die Verringerung der Bilanzsumme eines Unternehmens. Durch Factoring werden Forderungen aus der Bilanz des Factoring-Kunden in die Bilanz des Factors übertragen. Im Gegenzug fließt dem Factoring-Kunden Liquidität zu. Diese Liquidität kann dann zum Abbau von Bank- und/oder Lieferantenverbindlichkeiten genutzt werden, die Bilanz verkürzt sich. Hierdurch kann die Eigenkapitalquote gesteigert werden, ein entscheidendes Kriterium für das Rating bei Kreditverhandlungen mit Banken (Basel III).

Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit von natürlichen oder juristischen Personen. Sie ist wichtige Basis für die Entscheidung, jemandem Kredit einzuräumen: Je besser die Bonität beurteilt wird, desto einfacher ist es, sich Kredit zu beschaffen.

Die Einschätzung zur Bonität erfolgt entweder durch einen Finanzgeber, wie einem Factor selbst, oder durch eine Rating-Agentur. Hinweise über die Kreditwürdigkeit geben auch Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien oder eine Bankauskunft.

Inhouse-Factoring

Stilles Factoring

Cross-border-Factoring meint Factoring über Landesgrenzen hinweg. Dies kann zum einen den Ankauf von Forderungen gegenüber ausländischen Debitoren beinhalten (Internationales Factoring) oder den Erwerb von Forderungen ausländischer Factoring-Kunden.

Debitor meint den Schuldner von Geld oder einer Ware. Im Factoring wird der Begriff für den Abnehmer des Factoring-Kunden verwendet.

Beim offenen Factoring wird der Debitor entweder durch den Factor selbst oder den Factoring-Kunden über die Abtretung der Forderungen an den Factor informiert. In der Benachrichtigung wird der Debitor zugleich regelmäßig aufgefordert, künftig nur noch direkt an den Factor zu zahlen.

 

Die Debitorenbuchhaltung ist die Überwachung und Buchung der Zahlungseingänge der Debitoren des Factoring-Kunden im Rahmen des Factoring-Vertrages.

Das Limit ist der Höchstbetrag bis zu dem der Factor das Ausfallrisiko für einen Debitor übernimmt. Die Beurteilung des Limits erfolgt nach bank- und kreditversicherungsüblichen Kriterien. Die Prüfung des Debitorenlimits erfolgt auf Antrag des Factoring-Kunden, da die das Debitorenlimit übersteigenden Forderungen vom Factor treuhänderisch verwaltet werden.

Zum Debitorenmanagement gehören die Debitorenbuchhaltung sowie das Mahn- und Inkassowesen. Im echten Factoring gehört dazu auch das regelmäßige Prüfen der Bonität der Debitoren. Die Übernahme des Debitorenmanagements gehört zum Service des Factors für seinen Factoring-Kunden.

Delkredere meint die Haftung des Factors für die teilweise oder vollständige Realisierung des Ausfallrisikos einer Forderung wegen Zahlungsunfähigkeit des Debitors.

Der Delkrederefall tritt bei dauerhafter Zahlungsunfähigkeit des Debitors (Insolvenz) ein. Nach einer im Factoring-Vertrag regelmäßig vereinbarten Frist gilt der Delkrederefall auch als eingetreten. Daneben können im Factoring-Vertrag individuelle Regelungen für die Annahme des Delkrederefalles bestehen.

vgl. Debitorenlimit

vgl. Ausfallrisiko

Der Factoring-Kunde genießt im Rahmen des Debitorenlimits Schutz vor dem Ausfall von Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit des Debitors; vgl. Delkrederefall; Ausfallschutz

Der Deutsche Factoring-Verband e.V. wurde 1974 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin. Der Verband vertritt die Interessen der deutschen Factoring-Institute auf nationaler und internationaler Ebene. Aktuelle neutrale Untersuchungen bestätigen, dass die Mitglieder des Deutschen Factoring-Verbandes rund 98 Prozent des verbandlich organisierten Factoring-Volumens darstellen.

Dienstleistung durch Factoring ist eine der drei zentralen Funktionen des Factorings. Diese kann aus verschiedenen Services bestehen und umfasst häufig das Debitorenmanagement, das Mahnwesen sowie das Inkasso für den Factoring-Kunden. Optional kann auch eine laufende Überprüfung der Bonitäten der Debitoren vereinbart werden. Durch die Übernahme von Dienstleistungen durch den Factor kann der Factoring-Kunde Kosten einsparen und seine Ressourcen anderweitig einsetzen.

Beim Echten Factoring kauft der Factor Forderungen regresslos (also ohne Möglichkeit des Rückgriffs auf den Factoring-Kunden), im Rahmen der eingeräumten Debitorenlimite an; im Unterschied zum Unechten Factoring.

Lieferanten behalten sich bei Lieferung von Waren regelmäßig das Eigentum an der von ihnen gelieferten Ware vor, bis der komplette Kaufpreis bezahlt ist. Der Belieferte darf im ordnungsgemäßen Geschäftsvorgang die Ware weiterverkaufen, mit der Maßgabe, dass er den ihm aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Zahlungsanspruch gegen Dritte im Voraus an den Lieferanten abtritt.

Die in 2009 gegründete EUF ist die Interessenvertretung der europäischen Factoring-Branche auf EU-Ebene und hat ihren Sitz in Brüssel. Weitere Informationen finden Sie unter: www.euf.eu.com

Export-Factoring ist eine Form des internationalen Factorings für grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsgeschäfte. Unternehmen (Exporteure) nehmen dabei Leistungen eines inländischen Factors in Anspruch. Dieser wickelt das Geschäft entweder direkt oder unter Einschaltung eines Korrespondenzpartners im jeweiligen Ausland ab.

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist seit Ende 2014 mit der Aufsicht über systemrelevante bzw. bedeutende Kreditinstitute im Euro-Raum betraut.

Der Factor ist der Anbieter der Finanzdienstleistung Factoring. Die in Deutschland tätigen Factoring-Institute bieten ihren Kunden verschiedene Factoring-Varianten an, die sich nach dem Bedarf der Kunden richten. Die führenden deutschen Factoring-Institute sind im Deutschen Factoring-Verband e.V. vertreten.

Unter Factorabilität versteht man die Eignung von Forderungen für einen Ankauf im Factoring ohne einseitiges Risiko für den Factor. Voraussetzung ist das Vorliegen einer vollständig erbrachten Lieferung oder Leistung, deren wertmäßiger Bestand nicht nachträglich gefährdet ist.

Factoring ist eine moderne Finanzdienstleistung, die der Umsatzfinanzierung dient. Ein Factor kauft im Rahmen festgelegter Debitorenlimite dabei Geldforderungen aus Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Abnehmer (Debitoren) an. Als Gegenleistung für die Abtretung der Forderungen leistet der Factor an den Factoring-Kunden umgehend Zahlungen, die sich an der Höhe der Forderungen orientieren. Factoring hat dabei im Wesentlichen drei Funktionen: Liquidität, Delkredereschutz sowie Dienstleistung.

Industrie-, Großhandels- und Dienstleistungsunternehmen aus mehr als 30 Branchen nutzen seit Jahrzehnten die Vorteile des Factorings. Zu den Factoring-Kunden gehören zunehmend auch Unternehmen, die internationales Factoring betreiben. Die wichtigsten Factoring-Branchen sind unter anderem (in alphabetischer Reihenfolge): Elektrotechnik und Feinmechanik, Fahrzeugbau, Gesundheitswesen, Handel, Handelsvermittlung und Großhandel, Herstellung von chemischen Erzeugnissen, Herstellung von Metallerzeugnissen, Herstellung von Möbeln und Schmuck, Maschinenbau, Metallerzeugung und -verarbeitung, Nahrungsmittelgewerbe, Papier-, Verlags- und Druckgewerbe, sonstiges verarbeitendes Gewerbe, Textil- und Bekleidungsgewerbe.
 

Das Factoring-Entgelt beinhaltet regelmäßig den Preis für die Übernahme des Ausfallrisikos und des Debitorenmanagements durch den Factor. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Risiko auf Debitoren- und Factoring-Kundenseite sowie dem Arbeitsaufwand und schwankt daher (Kosten des Factorings).

Forderungsverkäufer/Zedent

Die Factoring-Quote misst das Verhältnis zwischen dem angekauften Forderungsvolumen der deutschen Factoring-Institute und dem Bruttoinlandsprodukt. Die Factoring-Quote betrug 2020 in Deutschland knapp 8,4 Prozent. Im Vergleich zu anderen Ländern wie Italien, Großbritannien und Frankreich ist aber noch deutliches Wachstumspotential vorhanden.

Im Factoring-Vertrag werden in einem Rahmenvertrag zwischen Factor und  Factoring-Kunden Rechte und Pflichten näher geregelt. Kernbereiche sind die Anbietungspflicht für Forderungen, die Ankaufspflicht des Factors im Rahmen der vereinbarten Delkredere-Limite sowie die Haftung des Factoring-Kunden für den rechtlichen Bestand der Forderung (Veritätshaftung).

Die 1968 gegründete Factors Chain International (www.fci.nl) mit Sitz in Amsterdam ist eines der großen Netzwerke international tätiger Factoring-Gesellschaften.

Dieser juristische Fachbegriff definiert den Zeitpunkt, ab dem ein Gläubiger einen Anspruch gegen einen Schuldner geltend machen kann. Dieser Zeitpunkt ist meist vertraglich geregelt, kann sich indes auch aus den Umständen ergeben.

Fälligkeits-Factoring ist eine Factoring-Variante, bei welcher der Factoring-Kunde die Vorteile der vollständigen Absicherung gegen das Ausfallrisiko und eine Entlastung beim Debitorenmanagement nutzt, aber auf eine sofortige Regulierung des Kaufpreises durch den Factor verzichtet.

 

Forderungsverkauf (Factoring) ermöglicht die Freisetzung des in den Forderungen gebundenen Kapitals und erweitert damit den zur Entwicklung des Kerngeschäftes zur Verfügung stehenden Cash Flow des Factoring-Kunden (Liquidität).

Die Finanzierungskosten im Factoring meinen das Zinsentgelt für den Zeitraum der Kapitalüberlassung bis zum Eingang der Debitorenzahlung bzw. bis zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt (Delkrederefall); siehe auch Kosten des Factorings.

Der Finanzierungsrahmen ist die Summe, die unter Beachtung des Factoring-Vertrages dem Factoring-Kunden zur Verfügung gestellt wird.

Als Forderung bezeichnet man juristisch einen schuldrechtlichen Anspruch. In der Bilanz eines Unternehmens sind dies die ausstehenden Gelder aus offenen Lieferungen von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen.

Die Abtretung von Forderungen ist nach der Legaldefinition in § 398 BGB die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger ("Zedent") auf einen anderen („Zessionar“). Sie erfolgt im Factoring regelmäßig durch entsprechende Vereinbarungen im Factoring-Vertrag.

Begleicht ein Debitor seine Rechnungen nicht und ist eine Vollstreckung in das Vermögen des Debitors erfolglos, spricht man von einem Forderungsausfall.

Die Forderungslaufzeit umfasst die Zeit von der Rechnungsstellung bis zum Zahlungseingang. Die Forderungslaufzeit ist in der Regel länger als das vereinbarte Zahlungsziel.

Der Begriff Forfaitierung meint den mittel- und langfristigen Ankauf von (Einzel-) Forderungen unter Verzicht auf Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall. Dieser haftet für den Bestand der verkauften Forderungen (Veritätshaftung). Der Verkäufer der Forderung wird "Forfaitist", der Käufer "Forfaiteur" genannt.

Standard-Factoring

Factoring als moderne Finanzierungsform hat verschiedene Funktionen. Die drei wichtigsten sind: 1.) Finanzierung, 2.) Delkredere, 3.) Dienstleistung für den Kunden.

Der Begriff Gläubiger bezeichnet denjenigen, der gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Erbringung einer Leistung oder Zahlung einer Forderung hat.

Unter Globalzession versteht man die Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen.

Import-Factoring ist eine Sonderform des internationalen Factoring bei dem ein inländischer Factor Forderungen eines ausländischen Factors gegenüber inländischen Debitoren ankauft oder einzieht. Das kann entweder mit oder ohne Übernahme des Delkredererisikos erfolgen.

Bei dieser Factoring-Variante nutzt der Factoring-Kunde die sofort zur Verfügung stehende Liquidität sowie den Delkredereschutz des Factorings, verzichtet aber auf weitergehende Dienstleistungen des Factors. Der Factoring-Kunde führt bei dieser Factoring-Variante die  Debitorenbuchhaltung und das Debitorenmanagement bis auf Widerruf treuhänderisch für den Factor (Bulk-Factoring).

Mit Inkasso wird der Einzug von Forderungen bezeichnet. Im Rahmen des Factorings gehört das Inkasso mit zum Debitorenmanagement und entlastet den Factoring-Kunden.

Inkasso-Forderungen sind von einem Factor nicht angekaufte, sondern an diesen nur zum Einzug treuhänderisch abgetretene Forderungen.

Insolvenz meint die Eigenschaft eines Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht nachkommen zu können, wegen Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. In der Insolvenz des Factoring-Kunden sind Factoring-Institute grds. als Aussonderungsberechtigte gem. § 47 InsO bezüglich der ihnen gehörenden Forderungen besonders gesichert.

Internationales Factoring meint das Factoring für Forderungen aus grenzüberschreitenden Geschäften und wird je nach Sitz des Factoring-Kunden als Export- oder Import-Factoring bezeichnet. Das Geschäft wird dabei entweder auf direktem Wege oder unter Einschaltung eines Factoring-Partners für internationale Kooperationen in den jeweiligen Ländern abgewickelt.

 

Als Gegenleistung für den Kauf der Forderung zahlt der Factor an den Factoring-Kunden umgehend den Kaufpreis für die Forderungen aus. Dieser Kaufpreis entspricht dem Brutto-Rechnungsbetrag der angekauften Forderung abzüglich Skonti, Boni, Rabatten oder sonstiger von Debitor geltend gemachter Abzüge sowie eines Diskonts für die individuell vereinbarten Leistungen des Factors (Debitorenmanagement, Delkredereübernahme) sowie für die Finanzierung der Forderungen.

 

Vom Kaufpreis der Forderungen behält der Factor in der Regel zunächst 10 % bis 20 % der angekauften Forderungssumme ein. Mit diesem Betrag werden eventuelle Mängeleinreden der Debitoren, Aufrechnungen, Boni, Skonti, Rabatte u. ä. abgedeckt. Der zunächst einbehaltene Betrag wird nach Zahlung des Debitors oder spätestens im Delkrederefall unverzüglich an den Kunden ausbezahlt.

Die Konzentrationsklausel bestimmt die maximal zulässige Höhe des Forderungsbestandes gegen einen Debitor im Verhältnis zum Gesamtbestand der Forderungen eines Factoring-Kunden.

Die Kosten des Factorings setzen sich aus den Zinsen für die Finanzierung der Forderungen und dem Factoring-Entgelt zusammen. Zusätzlich können z. B. für die Prüfung der Bonität der Debitoren weitere Kosten des Factorings entstehen.

 

Der Abschluss einer im Factoring üblichen Kreditversicherung dient dazu, sich vor dem Ausfallrisiko des Debitors zu schützen. Im Unterschied zum Factor übernimmt eine Kreditversicherung das Ausfallrisiko regelmäßig nicht zu einhundert Prozent.

Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt die Aufsicht über u.a. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Factoring ist nach dem KWG eine Finanzdienstleistung, so dass Factoring-Unternehmen grundsätzlich als erlaubnis- und aufsichtspflichtige Finanzdienstleistungsinstitute einzustufen sind.

Absatzpolitisches Instrument bei dem der Lieferant seinen Abnehmern ein verlängertes Zahlungsziel gewährt. Dies führt zu einer Liquiditätsbindung, die durch Eigenkapital oder Bankkredite finanziert werden muss. Durch Forderungsverkäufe im Rahmen des Factorings steht der erwirtschaftete Cash Flow dem Unternehmen frühzeitig und endgültig zur Verfügung (Liquidität).

Das Mahnwesen erfasst und verwaltet die offenen, fälligen Forderungen eines Unternehmens gegenüber dessen Debitoren. Der damit befasste Unternehmensbereich wird als Forderungsmanagement bezeichnet.

Mit Mängeln werden Fehler einer gelieferten Ware oder einer Dienstleistung bezeichnet. Mängel können den Debitoren berechtigten, die an ihn von dem Factoring-Kunden gestellten Rechnung insgesamt oder in Teilen nicht erfüllen zu müssen. Berechtigte Mängel haben daher auch Einfluss auf das Verhältnis zwischen Factor und Factoring-Kunde.

Die Offene-Posten-Liste („OP-Liste“) stellt eine Übersicht über gestellte, indes noch nicht bezahlte Rechnungen eines Unternehmens dar. Sie listet die Fälligkeitsdaten jeder einzelnen Rechnung auf. Dem Factor dient die OP-Liste eines Factoring-Kunden als Informations- und Kontrollinstrument.

Bei dieser Form des Factorings werden die Debitoren über die Zusammenarbeit mit dem Factor durch den Factoring-Kunden informiert. Vgl. im Gegensatz dazu stilles Factoring.

 

Im Unterschied zum Two–Factor-System wickelt der Factor hier Export-Factoring ohne ausländische Factoringpartner in den jeweiligen Ländern ab. Die Einräumung von Debitorenlimiten erfolgt i.d.R. auf Basis einer Kreditversicherung des Factors. Der Einzug der Forderungen gegenüber den ausländischen Debitoren erfolgt direkt.

Forderungen werden durch Abtretung erworben. Im Falle mehrfacher, paralleler Abtretung einer Forderung gilt nach dem zivilrechtlichen Prioritätsprinzip, dass die zeitlich nachrangige Abtretung der zuvor erfolgten Abtretung gegenüber unwirksam ist. In diesem Fall kann der nachträgliche Erwerber grundsätzlich kein Recht an der Forderung erwerben.

Rabatte sind meist prozentual bemessene Preisnachlasse vom üblichen Listen-Preis (Netto-Verkaufspreis) einer Ware. Rabatte werden beispielsweise als Kaufanreize von Lieferanten gewährt.

Von Agenturen und/oder Kreditinstituten werden für Unternehmen vor einer Kreditvergabe individuelle Analysen zu deren Bonitäten erstellt, welche die Ausfallwahrscheinlichkeit des analysierten Unternehmens abbilden sollen und welche bei der Bonitätsbeurteilung des Factoring-Kunden berücksichtigt werden.

Reverse-Factoring meint „umgekehrtes“ Factoring und zielt im Gegensatz zum klassischen Factoring auf die Einkaufsseite eines Unternehmens ab. Initiator dieses Factoringverfahrens ist nicht der Lieferant, sondern der Abnehmer von Waren oder Dienstleistungen, d.h. der Debitor.

 

Delkredereschutz

Dienstleistung

Der Sicherheitseinbehalt dient dem Factor als Ausgleich von möglichen vereinbarten  Rabatten, Skonti oder eventuellen Einreden wegen Mängeln bzgl. der abgetretenen Forderungen. Meist beträgt der Sicherheitseinbehalt zwischen 10 und 20 Prozent der angekauften Forderungen und wird bei Fälligkeit verrechnet bzw. an den Factoring-Kunden ausbezahlt.

Factoring ist der revolvierende Ankauf von Forderungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Debitoren im Rahmen eingeräumter Debitorenlimite. Wenn ein auf einen Debitoren gezeichnetes Limit ausgeschöpft ist, werden weitere Forderungen gegen diesen Debitor erst wieder ankaufsfähig, wenn ein Teil der angekauften Forderungen beglichen wurde. Die neu angedienten Forderungen rücken dann wie in einem Silo in den frei gewordenen Finanzierungsrahmen nach.

Unter Skonto versteht man den prozentualen Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Bezahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Vereinbarte Skonti mindern den Rechnungsbetrag und werden regelmäßig durch den Sicherungseinbehalt abgedeckt.

 

Das Standard-Factoring umfasst neben der umsatzkongruenten Finanzierung der angekauften Forderungen auch die Absicherung des Risikos des Forderungsausfalls (Delkredererisiko) des Factoring-Kunden sowie eine Entlastung beim Debitorenmanagement, welches bei dieser Factoring-Variante vom Factor übernommen wird.

Beim stillen Factoring werden die Debitoren nicht über den Verkauf und die Abtretung der Forderungen vom Factoring-Kunden an den Factor informiert.

Beim sog. Zwei-Factor-System bedient sich ein inländischer Factor einer Korrespondenzgesellschaft eines Factors zur Abwicklung des Geschäftes im Ausland, vgl. im Unterschied dazu One-Factor-System.

Die UNCITRAL-Konvention über internationale Forderungsabtretungen vom 12.12.2001 enthält Bestimmungen über Abtretungen und Forderungen, Abtretungsverbote, Garantien des Zedenten, Drittschuldnerverständigung, Rechte des Schuldners und Mehrfachabtretungen und vereinheitlicht die Übertragung internationaler Rechnungen und grenzüberschreitende  Abtretungen. Deutschland und die Europäische Union haben diese Konvention, anders als Liberia (2005), Luxemburg (2002), Madagaskar (2003), USA (2003), noch nicht unterschrieben oder ratifiziert.

Beim so genannten unechten Factoring kann der Factor, im Unterschied zum echten Factoring, bei Nichtzahlung des Debitors auf den Factoring-Kunden zurückgreifen.

 

B2B-, B2C-, Bulk-, Confidential-, Cross-border-, Echtes-, Export-, Fälligkeits-, Full-Service-, Import-, Inhouse-, Offenes-, Reverse-, Standard-, Stilles-, Unechtes-Factoring

Der Verkäufer der Forderung, also der Factoring-Kunde, haftet dem Factor gegenüber für den rechtlichen Bestand der Forderung, also dafür, dass die verkaufte Forderung tatsächlich besteht.

Factoring ist eine Form umsatzkongruenter Finanzierung, das heißt, dass bei steigenden Umsätzen und Wachstum im Rahmen der Limite auch die anzukaufenden Forderungsvolumina steigen können. Factoring finanziert so Unternehmenswachstum.

Mit Zedent wird der bisherige Gläubiger bezeichnet, der seine Forderung an einen neuen Gläubiger (Zessionar) abtritt. Im Factoring ist der Factoring-Kunde regelmäßig der Zedent.

Durch eine Zentralregulierung werden die Rechnungen vieler Lieferanten, beispielsweise an die Mitglieder einer Einkaufskooperation, von einer zentralen Stelle erfasst, bearbeitet und reguliert. Da die Mitglieder ihre entsprechenden Forderungen auch an den Zentralregulierer abtreten, ist im Factoring u. a. darauf zu achten, dass der Prioritätsgrundsatz beachtet wird.

Mit Zessionar wird der neue Gläubiger einer vom Zedenten abgetretenen Forderung bezeichnet, im Factoring ist der Factor regelmäßig der Zessionar.

Bei einem Zessionskredit handelt sich um einen kurzfristigen Barkredit, der durch Abtretung offener Forderungen eines Unternehmens besichert wird. In der Regel beleihen Kreditinstitute nur inländische Forderungen und pauschal lediglich in Höhe von 30 bis 60 Prozent des abgetretenen gesamten Forderungsbestandes. Factoring ist daher für viele Unternehmen betriebswirtschaftlich interessanter.

vgl. Two-Factor-System

Seit dem Jahr 1998 ist die sog. Ottawa-Konvention über internationales Factoring in Deutschland gültig. Sie regelt nicht nur das Factoring-Geschäft sondern vereinheitlicht die Abtretung von Forderungen im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr. (BGBl. II 1998,172)