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Insolvenz meint die Eigenschaft eines Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht nachkommen zu können, wegen Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. In der Insolvenz des Factoring-Kunden sind Factoring-Institute grds. als Aussonderungsberechtigte gem. § 47 InsO bezüglich der ihnen gehörenden Forderungen besonders gesichert.