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Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt die Aufsicht über u.a. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Factoring ist nach dem KWG eine Finanzdienstleistung, so dass Factoring-Unternehmen grundsätzlich als erlaubnis- und aufsichtspflichtige Finanzdienstleistungsinstitute einzustufen sind.