Echtes Factoring meint Factoringverfahren, bei denen der Factor das Ausfallrisiko übernimmt, also unter Gewährung vollen Delkredereschutzes.
Unechtes Factoring meint Factoringverfahren ohne Übernahme des Ausfallrisikos, also ohne Delkredereschutz. In Deutschland wird seit Jahren fast ausnahmslos echtes Factoring praktiziert.
Beim offenen Factoring-Verfahren wird der Debitor über den Forderungsverkauf an den Factor informiert und aufgefordert, direkt an diesen zu zahlen.
Beim stillen Factoring-Verfahren wird die Forderungsabtretung vom Factoringkunden an den Factor nicht offengelegt.
Bei Export-Factoring/Import-Factoring bieten die Factoringinstitute Factoring sowohl für den inländischen als auch für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr an. Nehmen inländische Unternehmen (Exporteure) die Leistungen eines Factors in Deutschland für ihre grenzüberschreitenden Geschäfte in Anspruch, spricht man von Export-Factoring. Handelt es sich um Importgeschäfte, bei denen ausländische Unternehmen die Leistungen eines Factors in Deutschland in Anspruch nehmen, wird dies Importfactoring genannt.