Der Delkrederefall tritt bei dauerhafter Zahlungsunfähigkeit des Debitors (Insolvenz) ein. Nach einer im Factoring-Vertrag regelmäßig vereinbarten Frist gilt der Delkrederefall auch als eingetreten. Daneben können im Factoring-Vertrag individuelle Regelungen für die Annahme des Delkrederefalles bestehen.
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