Im Factoring-Vertrag werden in einem Rahmenvertrag zwischen Factor und Factoring-Kunden Rechte und Pflichten näher geregelt. Kernbereiche sind die Anbietungspflicht für Forderungen, die Ankaufspflicht des Factors im Rahmen der vereinbarten Delkredere-Limite sowie die Haftung des Factoring-Kunden für den rechtlichen Bestand der Forderung (Veritätshaftung).
Factoring von A-Z