Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt die Aufsicht über u.a. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Factoring ist nach dem KWG eine Finanzdienstleistung, so dass Factoring-Unternehmen grundsätzlich als erlaubnis- und aufsichtspflichtige Finanzdienstleistungsinstitute einzustufen sind.
Factoring von A-Z