Der Sicherheitseinbehalt dient dem Factor als Ausgleich von möglichen vereinbarten Rabatten, Skonti oder eventuellen Einreden wegen Mängeln bzgl. der abgetretenen Forderungen. Meist beträgt der Sicherheitseinbehalt zwischen 10 und 20 Prozent der angekauften Forderungen und wird bei Fälligkeit verrechnet bzw. an den Factoring-Kunden ausbezahlt.
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