Die UNCITRAL-Konvention über internationale Forderungsabtretungen vom 12.12.2001 enthält Bestimmungen über Abtretungen und Forderungen, Abtretungsverbote, Garantien des Zedenten, Drittschuldnerverständigung, Rechte des Schuldners und Mehrfachabtretungen und vereinheitlicht die Übertragung internationaler Rechnungen und grenzüberschreitende Abtretungen. Deutschland und die Europäische Union haben diese Konvention, anders als Liberia (2005), Luxemburg (2002), Madagaskar (2003), USA (2003), noch nicht unterschrieben oder ratifiziert.
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