Der Verkäufer der Forderung, also der Factoring-Kunde, haftet dem Factor gegenüber für den rechtlichen Bestand der Forderung, also dafür, dass die verkaufte Forderung tatsächlich besteht.
Factoring von A-Z
Der Verkäufer der Forderung, also der Factoring-Kunde, haftet dem Factor gegenüber für den rechtlichen Bestand der Forderung, also dafür, dass die verkaufte Forderung tatsächlich besteht.